Prävention Straftaten im Netz

Zuletzt geändert von Inga Klas am 2024/12/02 16:16

Nicht immer ist Menschen im Internet klar, welche Gesetze dort gelten und welche Rechten und Pflichten man dort hat. Was das Internet auf keinen Fall ist: ein rechtsfreier Raum. Das merken zur Zeit gerade Jugendliche, wenn in Chatgruppen illegale Inhalte geteilt werden und es zu Hausdurchsuchungen kommt und Geräte beschlagnahmt werden. Wir versuchen Kinder und Jugendliche deswegen frühzeitig damit vertraut zu machen, wie die gesetzliche Lage bei Online- und Digitalangeboten ist.

Die wichtigste Grundlage, um sich im Netz vor Übergriffen zu schützen: Persönliche Daten schützen:

  • Name
  • Adresse
  • Alter
  • Geburtstag
  • Fotos & Videos
  • Telefonnummer
  • E-Mail-Adresse
  • Bankverbindungen
  • Passwörter

Das alles sind Daten, die man nicht einfach im Netz teilen sollte. Wer viele persönliche Informationen veröffentlicht, läuft eher Gefahr, Opfer eines Übergriffs zu werden.

Inhalt


 1. Unterrichtsmaterialien 


 2. Veranstaltungen Medienkompetenz Team 

 

 


 3. Besondere Risiken für Kinder und Jugendliche (aber auch für Erwachsene) 

Cybergrooming

Kontaktaufnahme von älteren Jugendlichen oder Erwachsenen mit Kindern, um sexuelle Übergriffe anzubahnen. Dieses Thema behandeln wir intensiv in Workshops mit Schulklassen. Wichtig für Eltern: der beste Schutz vor Cybergrooming besteht darin, Kinder im Netz nicht alleine zu lassen.

Cybermobbing

Wenn mehrere Kinder oder Jugendliche gezielt über einen längeren Zeitraum aggressiv gegenüber einer einzelnen Person sind, z.B. jemand aus der Klasse, Freundeskreis oder dem Verein und diese Person auf digitalen Kanälen erniedrigen, demütigen oder schikanieren. Diesem Thema widmet sich gezielt der Verein "Bündnis gegen Cybermobbing e.V.", auf dessen Seiten man alle wichtigen Informationen findet:
https://www.buendnis-gegen-cybermobbing.de/

Einen sehr eindrücklichen Vortrag einer Betroffenen von Cybermobbing findet ihr hier: I survived Hass und Hetze auf Social Media - gemeinsam gegen Cybermobbing von Tanja Wawuschel https://media.ccc.de/v/gpn21-13-i-survived-hass-und-hetze-auf-social-media-gemeinsam-gegen-cybermobbing#t=3846


 4. Was im Klassenchat häufig passiert 

Beleidigungen, üble Nachrede, Verleumdung

Jemanden zu beleidigen oder unwahre Dinge über eine Person zu behaupten oder zu verbreiten, ist auch in Chats, Social Media oder Online-Spielen verboten. Hier gibt es sogar höhere Strafen, wenn man zu Verbreitung dieser Aussagen Medien benutzt, die für eine hohe Verbreitung sorgen. Dazu zählen u.a. auch Webseiten und offene Social Media Seiten.
Strafgesetzbuch § 185 (Beleidigung), 186 (üble Nachrede), 187 (Verleumdung)

Bedrohungen oder Nötigung

Jemanden bedrohen oder ihn oder sie durch eine Drohung dazu zwingen etwas zu tun (Nötigung), ist auch in Chats, auf Social Media oder in Online-Spielen verboten.
Strafgesetzbuch § 240 (Nötigung), 241 (Bedrohung)

Verletzung des Rechts am eigenen Bild

Fotos oder Videos auf denen ich zu sehen bin, dürfen nicht ohne meine Einwilligung geteilt oder veröffentlicht werden.
Kunsturhebergesetz § 22-24

Verletzung des höchstpersönlichen Lebensraums durch Bildaufnahmen

Besonderen Schutz in Bezug auf Bildaufnahmen gibt es für einige Räume und Situationen: eigene Wohnung, Toiletten, Umkleidekabinen und Duschen, Situationen in denen ich hilflos bin, Intimbereiche, Krankheiten, religiöse Ansichten, Familienleben
Strafgesetzbuch § 201a

Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes

Gespräche im Privatleben dürfen nicht von Dritten aufgezeichnet oder veröffentlicht werden, z.B. Heimliches Mitschneiden von Telefonaten oder Videokonferenzen. Es kann Situationen geben, in denen diese Mitschnitte von Gerichten aber als vertretbar angesehen werden, aufgrund "eines zu rechtfertigenden Notstandes", wenn sie als Beweis für eine Straftat dienen (aktuelles Beispiel)
Strafgesetzbuch § 201

Verbreitung, Erwerb und Besitz von Kinder- oder Jugendpornografie

Seitdem die Verbreitung, Erwerb und Besitz von Kinderpornografie von einer Straftat zu einem Verbrechen hochgestuft wurden, sind die Fallzahlen, v.a. bei Jugendlichen stark gestiegen. Der Hintergrund dieser Taten war in vielen Fällen kein so genannter "pädokrimineller" Hintergrund, sondern die Inhalte wurden ohne kriminelle Absicht geteilt, z.B. als Mutproben von Kindern, von Eltern oder Lehrkräften, um Materialien bei Vergehen zu sichern. Aktuell gilt: auch wenn einem ungewollt solches Material geschickt wird, z.B. in Chatgruppen, muss man es umgehend löschen, auch aus dem Papierkorb. Das Material darf auch nicht zur Beweissicherung aufbewahrt werden. Aktuell ist eine Änderung des Gesetzes in Diskussion: https://daserste.ndr.de/panorama/aktuell/Sogenannte-Kinderpornografie-Gesetzesverschaerfung-soll-korrigiert-werden,kinderpornografie270.html

Strafbar ist nach aktueller Gesetzeslage auch das einvernehmliche Teilen solcher Materialien, wenn unter 14-Jährige beteiligt sind: https://www.fragzebra.de/antwort/ist-sexting-strafbar-1 

Strafgesetzbuch § 184

Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen

Darunter fallen z.B. Abbildungen ehemaliger nationalsozialistischer Organisationen. Eine vollständige Liste: https://de.wikipedia.org/wiki/Verwenden_von_Kennzeichen_verfassungswidriger_und_terroristischer_Organisationen Und weil diese Frage in Schulklassen häufig gestellt wird: es gibt Ausnahmen, wann man Abbildungen verwenden darf, z.B. bei staatsbürgerlicher Aufklärung, Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte (ebenfalls bei Wikipedia)

Strafgesetzbuch §86

Volksverhetzung

Aufruf zu Hass und Gewalt, Leugnen oder Verharmlosen von Völkermorden und der NS-Gewaltherrschaft
Strafgesetzbuch § 130

Gewaltverherrlichende Inhalte

Teilen von grausamen oder gewaltverherrlichenden Inhalte, die die Menschenwürde verletzen.
Strafgesetzbuch § 131 

Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten

z.B. auf Social Media
Strafgesetzbuch § 126


 5. Weitere Straftaten im Netz 

(Diese Liste ist nicht vollständig)

Identitätsdiebstahl

Andere Personen erstellen gefälschte Profile mit der eigenen Identität, um Menschen zu Betrügen oder den Ruf der Person zu schädigen

Urheberrechtsverletzungen

Über das Internet lassen sich einfach Dateien teilen. Häufig unterliegen diese Materialien (Bilder, Musik, Bücher, Filme,...) allerdings dem Urheberrecht und dürfen nicht einfach im Netz zur Verfügung gestellt werden.

Betrug

Im Internet gibt es unzählige Betrugsarten und praktisch täglich entstehen neue Formen. Deswegen informieren Behörden und Medien regelmäßig über die neuesten Methoden. Aktuell verbreitet:

Stalking

Digitale Plattformen und Geräte werden genutzt, um Menschen auszuspionieren und zu verfolgen. Tatpersonen verschaffen sich z.B. Zugang zu den Social Media Profilen von Personen oder deren E-Mail-Konten. Auch technische Geräte lassen sich benutzen, um anderen nachzuspionieren, z.B. über das Teilen des Standorts in Apps oder mit digitalen Trackern, wie z.B. Apple Airtags. Infos und Hilfe gibt es unter anderem:

§ 238 Nachstellung

Computersabotage

Hierunter fallen z.B. Angriffe mit Schadprogrammen, wie Viren oder Trojaner oder Denial-of-Service-Angriffe, die Computersysteme lahmlegen können. Häufig fängt man sich solche Schadprogramme im Netz ein, wenn man z.B. unachtsam mit E-Mails und Mail-Anhängen umgeht (z.B. so genanntes Phishing), wenn man Dateien herunterlädt, ohne sie auf Viren zu prüfen oder wenn man Webseiten öffnet, die ein Schadprogramm enthalten. Der beste Schutz ist auch hier, sich über aktuelle Angriffsstrategien zu informieren und die Tipps zu beachten, die wir auf der Seite "Digitale Selbstverteidigung" gesammelt haben.

§ 303b Computersabotage


 6. Weiterführende Inhalte 

Im Web